Option 1
- Folgebeauftragung für die Realisierung 4. BA:
Mit Bezug auf § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV behält sich der BLB NRW (Auftraggeber) vor, bei erfolgreicher Zusammenarbeit sowie zufriedenstellender Erfüllung der beauftragten Leistungen des 3.BA mit dem Auftragnehmer des 3.BA (Allianzpartner des Mehrparteienvertrags) in ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (ohne Teilnahmewettbewerb) für die Leistungen des 4. Bauabschnitts einzutreten.
Die Konzeption des 4. Bauabschnitts sieht sehr ähnliche Nutzungen vor wie der 3. BA. Gleichzeitig sind die Herausforderungen, die die Bestandsmodernisierung im laufenden Betrieb mit sich bringt, nahezu identisch mit denen im 3.BA:
Nutzung:
- Zentrale Lehre (Hörsäle, Seminarräume, Verwaltung)
- Chemie (inkl. hochinstallierte Labore)
- Psychologie
- Sport
Insgesamt beläuft sich die Fläche des 4.BA auf voraussichtlich 17.826 m2 NUF 1-6 (ca. 36.000 m2 BGF).
Herausforderungen Bestandsmodernisierung:
- Teilabbruch- und Neubauarbeiten
- Kernsanierung
- Pfahlgründung
- Bauwerksschäden
- Schadstoffsanierung und -entsorgung
- Schnittstellen zum Bestand (Haustechnik)
- Sicherstellung des laufenden universitären Betriebs
- Planung und Realisierung von Laboren
- Erstellung u.a. von Bautrennwänden zur Aufrechterhaltung des laufenden Uni-Betriebes
- Sicherstellung der Versorgung des restlichen Universitätsgebäudes hinsichtlich des Brandschutzes, Be- und Entwässerung, Strom, EDV-Technik, etc.
- Ertüchtigung der Baustelleneinrichtung
- Abschnittsweise Ertüchtigung von bauwerkübergreifenden Sonderbereichen (Fahrstraße, Zentrale Halle, Glasdächer)
Sofern die Zusammenarbeit im Rahmen des 3. Bauabschnitts erfolgreich verläuft, beabsichtigt der BLB NRW die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit den jeweiligen Allianzpartnern zu mit dem 3.BA vergleichbaren Konditionen im Allianzmodell.
Option 2
- Stufenweise Beauftragung:
Das Modell des Mehrparteienvertrags sieht eine mehrphasige Projektabwicklung vor.
Direkt beauftragt werden folgende Leistungen: Projektstufe 1a (Validierungsphase).
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Abruf der weiteren Projektstufen erfolgt durch den AG schriftlich.
Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
IPA-Vertragsphase 1 (bestehend aus Stufe 1a - Validierungsphase u. Stufe 1b - Planungsphase)
Stufe 1a - Validierungsphase
In dieser Phase prüfen die Vertragspartner in einem iterativen Prozess, ob und wie sich die Projektziele erreichen lassen. Gegenstand der Prüfung ist insbesondere, ob und wie die Anforderungen an die Gestaltung, Qualitäten, Quantitäten und Funktionen im Kostenrahmen und innerhalb der Terminziele erreichbar und wie etwaige Zielkonflikte aufzulösen sind. Die Bearbeitungstiefe der Validierungsphase soll nicht über eine Vorplanung hinausgehen. Die Ergebnisse der Vertragsphase 1a werden im Validierungsbericht (in Anlehnung an die Vorgaben für die Zielkostenunterlage) zusammengefasst. Dieser beschreibt insbesondere die Planungs- und Bauinhalte und die Basiszielkosten einschließlich der Risikorückstellung nach Maßgabe dieses Vertrages. Die Basiszielkosten setzen sich zusammen aus den geplanten Selbstkosten, den Deckungsbeiträgen der Auftragnehmer und der Risikorückstellung.
Die Vertragsphase 1a endet mit der Verabschiedung des Validierungsberichts durch das SMT (Abschluss).
Stufe 1b - Planungsphase
Vertragsphase 1b (Planungsphase) beginnt mit Abruf durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird Phase 1b abrufen, wenn der Validierungsbericht die Erreichbarkeit der Projektziele bestätigt und kein wichtiger Grund entgegensteht. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, steht es im freien Ermessen des Auftraggebers, die Vertragsphase 1b gleichwohl abzurufen.
In Vertragsphase 1b erbringen die Auftragnehmer die für die Ermittlung der finalen Zielkosten, die Aufstellung der Zielkostenunterlage und die Abgabe des Zielpreisangebots erforderlichen Planungsleistungen aller erforderlichen Leistungsbilder.
Die Vertragsphase 1b endet mit der Bestätigung der Erreichbarkeit der Projektziele durch die Auftragnehmer sowie Vorlage des Zielpreisangebots mit den finalen Zielkosten und der Zielkostenunterlage an den Auftraggeber.
Stufe 2 - IPA-Vertragsphase 2
Die Vertragsphase 2 (Ausführungsphase) beginnt mit Abruf durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über den Abruf frei. Er beabsichtigt jedoch, die Vertragsphase 2 abzurufen, wenn Vertragsphase 1 abgeschlossen ist, die Zustimmung des Nutzers zu dem Mietangebot vorliegt und kein sachlicher Grund entgegensteht.
In Vertragsphase 2 erbringen die Auftragnehmer die nach Abschluss der Vertragsphase 1 noch erforderlichen Planungsleistungen sowie die Bauleistungen zur Realisierung des Projekts.
Stufe 3 - IPA-Vertragsphase 3
Die Vertragsphase 3 (Mängelhaftungsphase) beginnt mit der Abnahme, ohne dass es eines gesonderten Abrufs bedarf.
In Vertragsphase 3 ist der Auftraggeber überdies berechtigt, bei den jeweiligen Planern Leistungen der Objektbetreuung abzurufen, und zwar jeweils gesondert für die Gewerkepakete Rohbau/Ausbau (AP 1: Planer Hochbau) und Technische Ausrüstung (AP 2: Planer HKLS und ELT). Der Auftraggeber kann die Leistungen der Objektbetreuung bis maximal drei Monate nach Abschluss der Vertragsphase 2 abrufen. In seiner Entscheidung über den Abruf ist der Auftraggeber für jedes vorgenannte Gewerkepaket frei.