Vorzulegende Nachweise:
124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung; Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation ("PQ-Verein") von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Präqualifizierte Unternehmen müssen das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nicht einreichen.
Falls die im PQ-Verein hinterlegten Dokumente die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können, müssen die präqualifizierten Unternehmen Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abgeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen.
Ebenso steht es den präqualifizierten Unternehmen frei, alternativ oder ergänzend Unterlagen zu den geforderten Eignungskriterien vorzulegen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
***Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
****Junge Unternehmen/Newcomer:
Bei neu gegründeten Unternehmen (Newcomern) finden die besonderen Umstände einer noch kurzen Unternehmenshistorie im Rahmen der Eignungsprüfung Berücksichtigung.
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können einschlägige Erfahrungen und Qualifikationen der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen anstelle von unternehmensbezogenen Referenzen berücksichtigt werden, sofern diese dem Unternehmen für die konkrete Leistungserbringung tatsächlich zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere für Erfahrungen, die die betreffende Person bei einem anderen Unternehmen erworben hat, sofern sie dort eine für die jeweilige Eignungsanforderung maßgebliche Funktion innehatte und für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags in einer entsprechenden oder vergleichbaren Funktion vorgesehen ist. Der Bewerber bzw. Bieter hat hierzu die Funktion der betreffenden Person bei der Referenzleistung sowie ihre vorgesehene Funktion bei der Ausführung des Auftrags darzulegen und die tatsächliche Verfügbarkeit dieser Person für die Auftragsausführung (z. B. durch Eigenerklärung oder Verpflichtungserklärung) zu belegen.
Sofern zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Angaben oder Belege für zurückliegende Zeiträume (z. B. Umsatzerlöse der letzten drei Geschäftsjahre) gefordert sind, bleibt deren Nichtvorlage bei neu gegründeten Unternehmen unschädlich, soweit keine entsprechenden Mindestanforderungen festgesetzt wurden. Soweit Mindestanforderungen festgesetzt wurden, können neu gegründete Unternehmen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Nachweise belegen, sofern diese nach den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften an die Stelle der geforderten Nachweise treten können.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
124: Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
124: Referenznachweise; Als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; auch für präqualifizierte Unternehme relevant, sollten die im PQ-Verein hinterlegten Referenzen von der Art und vom Umfang her nicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sein;
Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben:
1) Ansprechpartner, 2) Art der ausgeführten Leistung, 3) Auftragssumme, 4) Ausführungszeitraum, 5) stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen, 6) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, 7) stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei
Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung, 8) Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal), 9) Angabe zur vertraglichen
Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer), 10) ggf. Angabe der Gewerke, die mit
eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, 11) Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Erklärung eines Dritten als Anlage zur Eigenerklärung);
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
CAD/CAE-Datenblatt zum Bauvertrag; Vom Bieter ausgefüllt und unterschrieben; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Produktdatenblätter benannter Fabrikate; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen; - Wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen
- bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Angabe der PQ-Nummer; im Angebotsschreiben (213) oder VMS-Konto; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Eignungsbogen: Leistungsfähigkeit / Beschäftigte / Qualifikation (Anlage 2); Nachweis über die Anzahl der Beschäftigten mit der beschriebenen Qualifikation der letzten 3 Jahre im jährlichen Mittel.
Qualifikation Bauleitung:
Meister oder Techniker im SHK-Bereich sowie mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung im SHK-Bereich sowie deutschsprachig in Wort und Schrift (Verhandlungssicher).
Mindestkriterium des BLB NRW für die ausgeschriebene Leistung:
Mindestens 3 Beschäftigte mit der Qualifikation Bauleiter im Mittel der letzten drei Jahre sowie 3 Beschäftigte mit der Qualifikation Bauleiter im Jahr 2025
Benennung des geplanten Bauleiters / Koordinationsmitarbeiter mit den entsprechenden Qualifikationen (Bauleiter) sowie Referenzen.
Hinweis: Der Bauleiter / Koordinationsmitarbeiter muss dauerhaft auf der Baustelle sein, an den erforderlichen Baubesprechungen teilnehmen, eigenständig fachliche und organisatorische Entscheidungen treffen und die Kommunikation auf der Baustelle sicherstellen.
Bitte geben Sie min. 3 vergleichbare Referenzmaßnahmen des benannten Bauleiters / Koordinationsmitarbeiters an. Die Referenzen sollen insbesondere Erfahrungen mit Trinkwasseranlagen in Bestandsgebäuden, Labor-, Hochschul- oder Forschungsgebäuden, Trinkwasserhygiene, Arbeiten im laufenden Betrieb, abschnittsweisen Inbetriebnahmen sowie Nutzer- und Betreiberkoordination belegen.
Angaben je Referenz: Maßnahmenbeschreibung, Leistungsumfang, Gebäudeart/Nutzung, Ausführungszeitraum, Anzahl der geführten Mitarbeiter (Mindestens 8 Mitarbeiter) und Ansprechpartner des Referenzgebers.
Der geplante Bauleiter / Koordinationsmitarbeiter kann vor Maßnahmenstart bei gleichwertiger Qualifikation gewechselt werden. Eine Änderung des Bauleiters ist dem AG schriftlich mitzuteilen; die Nachweise über die gleichwertige Qualifikation sind vorzulegen.
Qualifikation Sanitär-Facharbeiter: Facharbeiterausbildung zur Befähigung für Arbeiten im Bereich Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK).
Mindestkriterium des BLB NRW für die ausgeschriebene Leistung:
Mindestens 20 Beschäftigte mit der Qualifikation SHK im Mittel der letzten drei Jahre sowie 20 Beschäftigte mit der Qualifikation SHK im Jahr 2025
Bestätigung des geplanten Personaleinsatzes.
Auf Grundlage des Bauablaufs und der abschnittsweisen Ausführung ist für die Realisierung der Leistungen die erforderliche Kolonnenstärke vorzusehen. Der Auftragnehmer muss über die personelle Leistungsfähigkeit verfügen, um bei Bedarf bis zu vier Kolonnen parallel einsetzen zu können
Mindestkriterium des BLB NRW für die ausgeschriebene Leistung:
Personelle Leistungsfähigkeit für Spitzen mit bis zu 4 Kolonnen, Min. 1 Ersthelfer.
Hinweis: Die Angaben zum vorgesehenen Personaleinsatz und zur Kolonnenstärke sind mit dem Personalkonzept und der Bauablaufplanung abzustimmen. Der Auftraggeber kann vor Zuschlagserteilung eine Erläuterung des Personalkonzepts und der vorgesehenen Organisation verlangen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Eignungsbogen: Unternehmensreferenzen (Anlage 3); Die Angaben in den Referenzen werden für die Eignungsprüfung berücksichtigt.
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen der Abschluss der baulichen Maßnahme im Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2025 erfolgt ist, (Angaben bitte lt. Rechnungsstellung bzw. Abnahme der Leistungen) und folgendermaßen nachgewiesen sind:
- Ausfüllen der nachfolgenden Referenzformblätter als Eigenerklärung des Bewerbers
Oder
- Referenzschreiben - z.B. des Auftraggebers - mit allen zur Wertung erforderlichen Angaben.
Mit den Referenzen ist die nachweisbare Erfahrung mit vergleichbaren Maßnahmen darzustellen. Vergleichbar sind insbesondere:
- Sanierung bzw. Erneuerung von Trinkwasseranlagen in Bestandsgebäuden,
- Arbeiten in Labor-, Hochschul- oder Forschungsgebäuden,
- Arbeiten im laufenden Betrieb,
- Trinkwasserhygiene,
- abschnittsweise Inbetriebnahmen sowie
- Nutzer- und Betreiberkoordination.
Einzureichen sind insgesamt drei Referenzen über vergleichbare Maßnahmen.
Mindestanforderungen damit die Eignung zuerkannt werden kann.
Mit den Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt werden
zwei Referenzen: Sanierung/Erneuerung Rohrleitungen
- Herstellsumme (KG 410) ? 1.000.000 EUR netto
eine Referenz: Erneuerung TW-Leitungen in Bestandgebäuden im laufenden Betrieb / Öffentliche Auftraggeber, Arbeiten in Labor-, Hochschul- oder Forschungsgebäuden
- Herstellsumme (KG 410) ? 1.500.000 EUR netto
Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein. Die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein. Die Angaben zu den Referenzen müssen vollständig sein. Fehlende Angaben werden nur nachgefordert, wenn sie für die Bieterauswahl erheblich sind.
Im Falle einer Eigenerklärung des Bieters weisen wir ausdrücklich auf Ihre Erklärung zu den Ausschlusskriterien hin.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung