Vorzulegende Nachweise:
124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung; Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation ("PQ-Verein") von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Präqualifizierte Unternehmen müssen das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nicht einreichen.
Falls die im PQ-Verein hinterlegten Dokumente die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können, müssen die präqualifizierten Unternehmen Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abgeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen.
Ebenso steht es den präqualifizierten Unternehmen frei, alternativ oder ergänzend Unterlagen zu den geforderten Eignungskriterien vorzulegen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
***Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
****Junge Unternehmen/Newcomer:
Bei neu gegründeten Unternehmen (Newcomern) finden die besonderen Umstände einer noch kurzen Unternehmenshistorie im Rahmen der Eignungsprüfung Berücksichtigung.
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können einschlägige Erfahrungen und Qualifikationen der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen anstelle von unternehmensbezogenen Referenzen berücksichtigt werden, sofern diese dem Unternehmen für die konkrete Leistungserbringung tatsächlich zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere für Erfahrungen, die die betreffende Person bei einem anderen Unternehmen erworben hat, sofern sie dort eine für die jeweilige Eignungsanforderung maßgebliche Funktion innehatte und für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags in einer entsprechenden oder vergleichbaren Funktion vorgesehen ist. Der Bewerber bzw. Bieter hat hierzu die Funktion der betreffenden Person bei der Referenzleistung sowie ihre vorgesehene Funktion bei der Ausführung des Auftrags darzulegen und die tatsächliche Verfügbarkeit dieser Person für die Auftragsausführung (z. B. durch Eigenerklärung oder Verpflichtungserklärung) zu belegen.
Sofern zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Angaben oder Belege für zurückliegende Zeiträume (z. B. Umsatzerlöse der letzten drei Geschäftsjahre) gefordert sind, bleibt deren Nichtvorlage bei neu gegründeten Unternehmen unschädlich, soweit keine entsprechenden Mindestanforderungen festgesetzt wurden. Soweit Mindestanforderungen festgesetzt wurden, können neu gegründete Unternehmen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Nachweise belegen, sofern diese nach den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften an die Stelle der geforderten Nachweise treten können.
Der Text kann unten an den bestehenden Text angehängt werden. Ist das von der Textlänge her noch umsetzbar? Die zweite Frage ist, ob dieser Hinweis bei jedem Verfahren gezeigt wird, oder nur bei VOB-Vergaben. Der Hinweis muss auch bei FbT und LuD Ausschreibungen bekannt gemacht werden.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
124: Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
124: Referenznachweise; Als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; auch für präqualifizierte Unternehme relevant, sollten die im PQ-Verein hinterlegten Referenzen von der Art und vom Umfang her nicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sein;
Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben:
1) Ansprechpartner, 2) Art der ausgeführten Leistung, 3) Auftragssumme, 4) Ausführungszeitraum, 5) stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen, 6) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, 7) stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei
Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung, 8) Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal), 9) Angabe zur vertraglichen
Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer), 10) ggf. Angabe der Gewerke, die mit
eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, 11) Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Erklärung eines Dritten als Anlage zur Eigenerklärung);
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen; - Wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen
- bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Angabe der PQ-Nummer; im Angebotsschreiben (213) oder VMS-Konto; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Produktdatenblätter benannter Fabrikate; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung