Kalkulationskostenentschädigung:
Die den Bewerbern entstandenen Kosten für die Erstellung der Teilnahmeanträge werden nicht erstattet.
Sowohl demjenigen Bieter, der den Auftrag erhalten soll, als auch diejenigen Bieter, die für den Zuschlag
nicht vorgesehen sind, erhalten bei Einhaltung der Voraussetzungen der VOB/A §8b Abs. 2 Nr. 1 eine
Entschädigung i. H. v. 505.050,00 EUR netto. Hierfür ist ein frist- und formgemäßes, vollständiges und
wertungsfähiges Angebot inkl. aller geforderter Unterlagen abzugeben. Weitergehende Ansprüche im
Zusammenhang mit der Erstellung der Angebote sind ausgeschlossen.
Der Anspruch auf Entschädigung wird erst fällig, wenn der Zuschlag in dem Verhandlungsverfahren
rechtswirksam erteilt wurde. Der Bieter hat seinen Anspruch gegenüber dem Auftraggeber schriftlich
innerhalb eines Jahres ab Zuschlagserteilung geltend zu machen.
Die den Bietern darüberhinausgehend entstehenden Kosten für die Beteiligung an diesem
Vergabeverfahren - insbesondere für die Teilnahme an den Verhandlungen - werden von dem
Auftraggeber nicht erstattet.
Die Verpflichtungserklärungen des BLB NRW werden dem Verfahren beigefügt. Verpflichtung nach dem
Verpflichtungsgesetz vom 02.03.1974 (BGBI. I S. 469 ff / 547). Der Bietende verpflichtet sich, mit Abgabe
des Angebotes eine Verpflichtungserklärung über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach
dem Verpflichtungsgesetz abzugeben. Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine mit den Leistungen
fachlich betrauten Beschäftigten sowie seine Nachunternehmer diese Verpflichtungserklärung vor
Aufnahme der Tätigkeit unterzeichnen. Dies hat der Bietende zu dokumentieren und dem BLB NRW auf
Verlangen umgehend vorzulegen. Der BLB NRW kann Zahlungen an den AN solange verweigern bis eine Verpflichtung im vorstehenden Sinne erfolgt ist.
Allgemeine Information zum weiteren Vorgehen bei vorbehaltlicher Verhandlungsrunde: Beim Teilnahmewettbewerb verringert der AG die Anzahl der Teilnehmer auf maximal drei Bewerber zum nachgelagerten Verfahren. Im Falle von Punktegleichheit nach der Bewertung der Teilnahmeunterlagen (Bewerbungsbogen) mit Hilfe der veröffentlichen Wertungsmatrix (Eignungsmatrix SEP) entscheidet der AG anhand eines Losverfahrens, welcher Bewerber beim nachgelagerten Verhandlungsverfahren mit eingeladen wird. In der zweiten Stufe des Wettbewerbs erstellen die Bieter eine Angebotsplanung inklusive Indikativangebot, die nach Beurteilung der Wertungsmatrix (Zuschlagsmatrix SEP) ausgewertet wird. Im Anschluss an die Angebotsphase mit dem 1. Angebot erfolgt eine Verhandlungsphase. Nach der Verhandlungsphase ist ein 2. finales Angebot abschließend einzureichen. Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, schon auf das 1. Angebot ohne Durchführung einer Verhandlungsrunde den Zuschlag zu erteilen.
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Sollte es im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Mehrfachangaben im Preisblatt einerseits und im Bietertool andererseits zu widersprüchlichen Angaben über Preisnachlässe durch den Bieter kommen, werden die Angaben im Preisblatt als vorrangig angesehen und der Bewertung des Angebots zugrunde gelegt.
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Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: https://www.blb.nrw.de/compliance.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
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Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
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Hinweis - Wettbewerbsregister
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einholen.
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Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten nach § 18 (2) VOB/B (Streitigkeiten)
Entsprechend dem § 18 (2) VOB/B und dem Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit bekannt:
BLB NRW Zentrale
Justiziariat
Mercedesstr.12
40470 Düsseldorf
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Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt.
Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen.
Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.
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In diesem Verfahren werden Bieterfragen über eine Bieterfragenliste (siehe Vergabeunterlagen - Sonstiges) von den Bietern über die Kommunikationsplattform des VMP eingereicht und durch die Vergabestelle beantwortet.
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Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass das beigefügte Anlagenverzeichnis nicht deckungsgleich zu den Anlagen in den Vergabeunterlagen ist. Anlagen die nicht im Teilnahmewettbewerb beigefügt sind werden erst in der zweiten Phase (Angebotsphase) beigefügt. Somit dient dies in Phase 1 nur der Information.
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