Grundleistungen und besondere Leistung der Brandschutzplanung, Leistungsphase 1 bis 5, 8.(Erstellung Brandschutzkonzept, Fachbauleitung Brandschutz)
Im Zuge der Sanierung und Neustrukturierung des Hauptgebäudes der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn wird der zukünftige Flächenbedarf der verschiedenen universitären Nutzungen im Hauptgebäude sowie im Neubau Viktoriakarree neu organisiert.
Es ist vorgesehen, das Viktoriabad und das Stadtmuseum abzubrechen und eine Universitätsbibliothek auf den Bestandsuntergeschossen mitgleichzeitigem Erhalt der denkmalgeschützten Fassade in Richtung Belderberg neu zu errichten.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen Brandschutz für das Teilprojekt Viktoriakarree (VIKA).Das Areal befindet sich in der Bonner Innenstadt, direkt gegenüber dem Ostflügel des Hauptgebäudes der Universität, und ist somit sehr prominent gelegen.
Geplant sind auf dem Viktoriakarree ein Bibliotheksneubau, die Unterbringung des Kulturforums sowie zusätzliche Nebenfunktionen wie eine Fahrradgarage und eine gastronomische Einheit.
Derzeit läuft ein Wettbewerbsverfahren, in dem eine grundlegende Neuentwicklung des Viktoriakarrees erarbeitet wird. Für das Planungsobjekt Viktoriakarree wurde für den Architektenwettbewerb ein Raumprogramm aufgestellt mit einem Zielwert von ca. 12.500 m2 BGF.
Wie wird das ausgeschriebene Projekt bearbeitet? Darstellung der Projektbearbeitung unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Anforderungen / Vorgaben / Besonderheiten / Projektziele / Projektrisiken / Projektverständnis / Organisation, Erfahrung und Zusammenarbeit des Teams / Projektbezug / Projektlaufzeit
Wie ist der geplante Projektablauf und die Projektorganisation? Aussagen zu internen und externen Schnittstellen und zur Tätigkeitsverteilung / Krankheits- und Urlaubsvertretung unter Berücksichtigung der Projektlaufzeit
Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt
Erfahrung der verantwortlichen Ansprechpersonen, insbesondere der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung für alle beauftragten Leistungsphasen
Honorarangebot
Mit Auftragserteilung werden die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Der Abruf der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt. Dem Auftragnehmer stehen keine Ansprüche auf Abruf weiterer Projektstufen zu.
entsprechend der Regelungen in§ 160 Abs. 3 GWB
Der Auftraggeber führt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV durch.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, hingewiesen wird auch auf die Zuschlagkriterien aus der Matrix: - Vorgehen im ausgeschriebenen Projekt 25 %- Projektablauf/Projektorganisation 15 %- Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt 20 %- Allgemeine Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 10 %- Honorarangebot 30 %********************************************Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.********************************************1. Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt. Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008. 2. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag / das Angebot muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge oder Angebote eingegangen sein. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen. ----- 3. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet. Bieterfragen bis zum angegebenen Termin vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden. ----- 4. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen. ----- 5. Der Bieter muss ein Unterauftragnehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. ----- 6. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen. ----- 7. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. ----- 8. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages. ----- 9. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bieter/ Auftragnehmer. ----- 10. Hinweis - Auszug aus dem Wettbewerbsregister Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen. Für die Abfrage beim Bundesamt für Justiz werden bestimmte Daten benötigt, die dem BLB NRW teilweise nicht vorliegen und daher abgefragt werden müssen. Die Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister erfolgt nur im Hinblick auf den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll oder sofern im Hinblick auf die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und diese Zweifel mit der entsprechenden Abfrage ausgeräumt werden können. Im Sinne des Datenschutzes ist die Angabe der Daten mit dem Angebot nicht erforderlich. Die Angaben können jedoch freiwillig erfolgen. Ob die Angabe mitsamt dem Angebot erfolgt, hat keinen Einfluss auf die Bewertung des Angebots. Wenn Sie die Angabe bereits mit dem Angebot machen wollen, bitten wir zur Gewährleistung der Vollständigkeit der Daten, das Formblatt zu verwenden.