| VO: | VgV | Vergabeart: | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.
Frage:
in den Vergabeunterlagen ergibt sich für uns eine Unklarheit hinsichtlich des Umfangs der mit dem Teilnahmeantrag (Stufe 1) einzureichenden Unterlagen:
Das Formular 315 EU ordnet die einzelnen Nachweise und Erklärungen ausdrücklich unterschiedlichen Verfahrensstufen zu (z. B. "mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen" für Umsatz, Referenzen, technische Ausstattung und Befähigung, während andere Formulare erst mit dem Angebot bzw. auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind).
Der Eignungsbogen enthält demgegenüber unter der Überschrift "Zusammenstellung der vom Unternehmen einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gemäß der im Formular 315 EU genannten Teilnahmeunterlagen" eine einheitliche, nicht nach Stufen differenzierte Auflistung der Punkte 1 bis 18, darunter auch Formulare, die nach dem Formular 315 EU nicht der Stufe 1 zuzuordnen sind (u. a. Formblatt 523, 531, 533a/533b, 534a/534b, Auszug Wettbewerbsregister, Selbstauskunft Scheinselbstständigkeit sowie Formular 522 EU).
Sind mit dem Teilnahmeantrag (Stufe 1) tatsächlich alle im Eignungsbogen unter Punkt 1-18 genannten Unterlagen einzureichen, oder gilt die stufenbezogene Zuordnung gemäß Formular 315 EU?
Antwort:
Vergaberechtlich gilt die Zuordnung gemäß Formblatt 315 EU.
Im Falle einer Eignungsleihe sind die Formblätter 534a und 534b jedoch bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Darüber hinaus begrüßen wir es, wenn sämtliche eignungsrelevanten Formblätter, hierzu zählen die Formblätter zur Abfrage des Wettbewerbsregisters sowie die Selbstauskunft zur Scheinselbstständigkeit bei selbstständig Tätigen, bereits im Teilnahmewettbewerb vorgelegt werden.
Ebenso begrüßen wir es, wenn bereits im Teilnahmewettbewerb mitgeteilt wird, ob ein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist und, falls ja, für welche Leistungen dieser geplant wird.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass wir fehlende Unterlagen nachfordern oder Angaben aufklären, sofern dies vergaberechtlich zulässig ist.
Frage:
im bereitgestellten Eignungsbogen ist das Formblatt "314a EU - Interessensbestätigung" als einzureichende Unterlage aufgeführt. In den Vergabeunterlagen ist die entsprechende Anlage jedoch nicht enthalten.
Antwort:
Das Formblatt 314a EU - Interessensbestätigung haben wir in der Auflistung im Eignungsbogen gestrichen.
Die Interessensbestätigung erfolgt mit Einreichung des Eignungsbogens.
Frage:
Im bereitgestellten Eignungsbogen ist das Formular "522 EU - Eigenerklärung Mindestlohngesetz" als einzureichende Unterlage aufgeführt. In den Vergabeunterlagen ist die entsprechende Anlage jedoch nicht enthalten.
Antwort:
Das Formblatt haben wir ergänzt.
Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW
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