Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen.
Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung im Rahmen der Bewerberauswahl. Für nicht präqualifizierter Unternehmen wird die Eignungsprüfung anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen vorgenommen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den nicht präqualifizierten Unternehmen, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen."
Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Unternehmensreferenzen:
Für den Bereich Bauleistung ist der Nachweis von drei Referenzprojekten gefordert.
Folgende Mindestanforderungen müssen die Referenzenprojekte für den Bereich Bauleistung mindestens erfüllen:
Es sind drei Referenzen einzureichen, davon
- mind. eine Referenz, bei der alle Bauleistungen (mind. Bauhauptgewerke und Haustechnikgewerke) als schlüsselfertige Errichtung mit integrierter, umfassender Planungsleistung (LP 2-8 HOAI) erbracht wurden.
- mind. eine Referenz mit Bauwerkskosten (KG 300+400) über 30 Mio. EUR brutto.
Grundsätzlich gilt:
- alle Referenzen mit einer vergleichbaren Leistung
- alle Referenzen mit Leistungszeitraum 01.04.2017 - 31.03.2025
Wertungsfähig ist eine Referenz, wenn Leistungen im Referenzzeitraum erbracht wurden. Die Leistungen müssen nicht abgeschlossen sein, um die grundsätzliche Wertungsfähigkeit der Referenz sicher zu stellen.
Für den Bereich Planungsleistungen sind Referenzen für Objektplanung, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung erforderlich.
Folgende Mindestanforderungen müssen die Referenzenprojekte mindestens erfüllen:
1. Drei Referenzen für Objektplanung, davon
- mind. eine Referenz; bei der alle Planungsleistungen der Objektplanung der Leistungsphasen 2-5 nach HOAI erbracht wurden.
- mind. eine Referenz mit Bauwerkskosten (KG 300+400) über 30 Mio. EUR brutto.
Grundsätzlich gilt:
- alle Referenzen mit einer vergleichbaren Leistung
- alle Referenzen mit Leistungszeitraum 01.04.2017 - 31.03.2025
Wertungsfähig ist eine Referenz, wenn Leistungen im Referenzzeitraum erbracht wurden. Die Leistungen müssen nicht abgeschlossen sein, um die grundsätzliche Wertungsfähigkeit der Referenz sicher zu stellen.
2. Zwei Referenzen für Tragwerksplanungen, davon
- mind. eine Referenz, in der alle Planungsleistungen der Tragwerksplanung der Leistungsphasen 2-5 nach HOAI erbracht wurden.
- mind. eine Referenz in der die Tragwerksplanung für eine statische Ertüchtigung im Bestand erbracht wurde.
Grundsätzlich gilt:
- alle Referenzen mit einer vergleichbaren Leistung
- alle Referenzen mit Leistungszeitraum 01.04.2017 - 31.03.2025
Wertungsfähig ist eine Referenz, wenn Leistungen im Referenzzeitraum erbracht wurden. Die Leistungen müssen nicht abgeschlossen sein, um die grundsätzliche Wertungsfähigkeit der Referenz sicher zu stellen.
3. Zwei Referenzen für Fachplanung Technische Ausrüstung, davon
- mind. eine Referenz; bei der alle Planungsleistungen der Fachplanung TA der Leistungsphasen 2-5 nach HOAI erbracht wurden.
- mind. eine Referenz mit Bauwerkskosten KG 400 über 12,5 Mio. EUR brutto.
Grundsätzlich gilt:
- alle Referenzen mit einer vergleichbaren Leistung
- alle Referenzen mit Leistungszeitraum 01.04.2017 - 31.03.2025
Wertungsfähig ist eine Referenz, wenn Leistungen im Referenzzeitraum erbracht wurden. Die Leistungen müssen nicht abgeschlossen sein, um die grundsätzliche Wertungsfähigkeit der Referenz sicher zu stellen.
Die Referenzen sind mit den im Bewerbungsbogen vorhandenen Formblättern nachzuweisen.
Bei Arbeitsgemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, d.h. der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu führen.