Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich unter:
https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Geforderte Eignungsnachweise:
- Erklärung über die Umsätze der letzten drei abgeschlossen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Vorzulegende Nachweise:
124: Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz; als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
124: Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers; als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, mit Angabe der Lohnsummen;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
124: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124,
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
124: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse; als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, soweit das Unternehmen zur Sozialversicherung beitragspflichtig ist;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
124: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen; als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung VOB; Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
- für Personenschäden: xxx EUR
- für Sachschäden: xxx EUR
- für sonstige Schäden: xxx EUR
- Versicherungsnachweis in der geforderten Höhe
- oder -
- verbindliche Eigenerklärung bzw. Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass Sie mit dem haftenden Bewerber eine im Auftragsfall eintretende Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe für Personen-, Sachschäden oder sonstige Schäden
abgeschlossen hat, bzw. abzuschließen beabsichtigt.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Urkalkulation; Die Urkalkulation ist in einer unverschlüsselten Datei zusenden.
Sämtliche Leistungen des Angebotes sind in einer zusammenhängenden, einheitlichen Urkalkulation darzustellen. Die Urkalkulation ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Aus der Urkalkulation müssen für die im Angebot enthaltenen Einheitspreise folgende Preisbestandteile unmittelbar ersichtlich sein:
- Einzelkosten der Teilleistungen mit Leistungsansätzen (Menge/ Zeit) aufgegliedert in alle Kostenarten (insbesondere Lohn und Gehalt, Baustoffe und Bauteile, Rüst-, Schal- und Verbaumaterial, Hilfs- und Betriebsstoffe, Baugeräte und Sonderkosten)
- Gemeinkostenanteil mit den dazugehörigen Umlagefaktoren, aufgeschlüsselt nach Baustellengemeinkosten (BGK), allgemeinen Geschäftskosten (AGK), Wagnis und Gewinn (W+G) bezogen auf die einzelnen Kostenarten.
Weiterhin ist anzugeben:
- Ermittlung der Kalkulationslöhne
- Ermittlung der Gemeinkosten der Baustelle
Die Kalkulationen der Nachunternehmer/ anderen Unternehmer sind der Urkalkulation beizufügen, spätestens bei Bedarf/ auf Aufforderung detailliert vorzulegen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung