Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen.
Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung im Rahmen der Bewerberauswahl. Für nicht präqualifizierter Unternehmen wird die Eignungsprüfung anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen vorgenommen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den nicht präqualifizierten Unternehmen, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen."
Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Bewerbungsbogen 2.4
-Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (GJ 2022 - 2024) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischem Leitungspersonal gemäß § 6a Nr. 3 g) VOB/A EU.
Dieser Nachweis ist nicht erforderlich, wenn der Bewerber präqualifiziert ist.
Bewerbungsbogen Abschnitt 5:
Es ist der Nachweis von mind. 12 Referenzprojekten gefordert.
Die Art der Referenzprojekte wird wie folgt unterschieden:
A). Mindestens 3 allgemeine Referenzen eines Neubaus als Totalunternehmer, Totalübernehmer, Generalunternehmer oder Generalübernehmer.
B). Mindestens 3 Referenzen zu einem Neubau als Unterkunftsgebäude als Totalunternehmer, Totalübernehmer, Generalunternehmer oder Generalübernehmer.
C). Mindestens 3 Referenzen zu einem Neubau eines Hallenbaus als Totalunternehmer, Totalübernehmer, Generalunternehmer oder Generalübernehmer.
D). Mindestens 3 Referenzen zu Projekten der Infrastruktur als Totalunternehmer, Totalübernehmer, Generalunternehmer oder Generalübernehmer.
Aus den Projekten soll hervorgehen, dass der Bewerber über eine besondere Kompetenz bei Errichtung von Unterkunftsgebäuden, Hallengebäuden und Infrastrukturmaßnahmen verfügt, bei denen jeweils Bauleistungen und ggf. Planungsleistungen erbracht wurden.
Folgende Mindestanforderungen müssen die Referenzenprojekte mindestens erfüllen:
- Alle Referenzen und deren erbrachte Leistungen müssen innerhalb der letzten 10 Jahre erbracht worden sein (Abschluss Leistungsphase 8 (VOB-Abnahme und Übergabe) im Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2024).
- Es müssen neben Bauleistungen auch Planungsleistungen nach HOAI erbracht worden sein.
Die Referenzen sind mit den dem Bewerbungsbogen anhängenden Formblättern nachzuweisen.
Abschnitt 5.4 ist entsprechend der Anzahl weiterer Referenzen zu kopieren und jeweils auszufüllen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, d.h. der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen.
Mindestens drei Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein. Die Referenzangaben werden nach den Kriterien der Eignungsmatrix ausgewertet. Alle wertungsfähigen vorgelegten Referenzen werden durch Bildung eines Mittelwertes berücksichtigt.
Erfüllen die Referenzangaben die genannten Mindestanforderungen nicht, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Anzugeben sind 12 Referenzprojekte mit Kurzbeschreibung des Projektes, Baukosten nach DIN 276 (KG 300+400) in EUR brutto, Projektgröße in m2, Baukosten nach DIN 276 (KG 500) in EUR brutto, Angaben zum Nachhaltigen Bauen (BNB oder DGNB Zertifizierung oder andere Zertifizierungsstandards wie z.B. LEED, BREEAM oder sonstige), Betrieb BGF in m2 Brutto-Grundfläche nach DIN 277, Referenz beinhaltet Cluster (Projekt bestehend aus mehreren Gebäuden), Übermittelte Referenz wurde mittels BIM in der Bauausführung durchgeführt.
Siehe Eignungsmatrix.