Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Für den schriftlichen Teilnahmeantrag sind ausschließlich die durch den Auftraggeber übermittelten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (055-25-00246_Bewerbungsbogen_TU) zu verwenden. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die im Bewerberbogen genannten Unterlagen sowie Nachweise und Erklärungen sind vollständig und ohne Querverweise auf etwaige Unterlagen, Websites etc. auszufüllen, rechtsverbindlich zu unterschreiben und beizufügen. Am vorgegebenen Wortlaut der Unterlagen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche Unterlagen, Nachweise und Erklärungen nach der vorgegebenen Gliederung vorzulegen. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften muss für jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Eigenerklärung einschließlich aller Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben werden. Die unvollständige oder verspätete Vorlage der Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Fehlende Unterlagen / Nachweise oder Erklärungen werden nachgefordert. Werden nachgeforderte Unterlagen / Nachweise oder Erklärungen nicht vollständig und/oder nicht fristgerecht eingereicht, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Bewerber müssen die nachstehend genannten Unterlagen mit Ihrer Bewerbung einreichen.:
- Gewerbeanmeldung,
- Handelsregisterauszug,
- Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, nicht älter als 3 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Außerdem haben sie folgende Erklärungen abzugeben:
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren über das Vermögen des Bewerbers/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft beantragt oder eröffnet wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
Soll im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet werden, sind neben dem Formblatt 234 Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft auch die entsprechenden Passagen im Bewerbungsbogen auszufüllen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Referenznachweise für 3 Referenzen mit den gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" geforderten Angaben sind bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind die geforderten Angaben zum Personaleinsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (als Mittel in den GJ 2021, 2022 und 2023).
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich unter:
https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf