BLB NRW Duisburg / Mönchengladbach / Hochschule Niederrhein, Campus Mönchengladbac...
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Duisburg
Am Silberpalais 1
47057
Duisburg
Deutschland
DE 216120450
Einkauf und Vertragsmanagement
+49 0
+49 0
BLBVergabe@blb.nrw.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYTQ9LJBGJ

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYTQ9LJBGJ/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Baustelleneinrichtung

Umfang der Leistung
-250m Schutzzaun liefern, aufstellen, vorhalten und zurückbauen
- 1 Bau-Schließanlage mit 10 Doppelzylinder liefern,
installieren, vorhalten und zurückbauen
- Erstellung/Einholung einer Verkehrssicherung nach Regelplänen
- Baustellenüberwachung mit Kameras liefern, aufstellen,
betreiben inkl. Aufschaltung auf Überwachungszentrale mit Polizeiruf und
Freischaltung des Video-Zugriffs durch die Bauleitung + Bauherrschaft für ca. 71
Wochen vorhalten und zurückbauen
- Ca 73m3 Leitungsgrabenmaterial lösen, lagern, verfüllen und wieder verdichten
- Ca. 50m Zuwasser + Abwasser inkl. Begleitheizung als Frostschutz liefern,
montieren, vorhalten und zurückbauen
- Ca. 5 Baustromverteiler / Gebäudeverteiler / Containerverteiler liefern, aufstellen,
anschließen, reinigen, für ca. 71 Wochen vorhalten und zurückbauen
- 2 Bürocontainer liefern, aufstellen, ausstatten, ca. 75 Wochen vorhalten, reinigen
und zurückbauen
- 1 Dreifachcontainer als Besprechungscontainer liefern, aufstellen, ausstatten,
reinigen ca. 75 Wochen vorhalten und zurückbauen
- 2 WC-Container (H+D) liefern, aufstellen, ca. 70 Wochen vorhalten, reinigen und
zurückbauen
- Ca. 40 Stück Abrollmulden 20 bis 36cbm über die Bauzeit von ca. 70 Wochen
liefern, aufstellen, vorhalten, abholen und anfallenden Schutt entsorgen

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Hochschule Niederrhein, Campus Mönchengladbach
41065
Mönchengladbach

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

22

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

22

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Allgemeine Eignung

Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.

Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Soweit die entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen unbegrenzt gültig sind, dürfen diese bei Einreichung nicht älter als 12 Monate sein.

Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:

https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf

Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.

Nachunternehmen/andere Unternehmen

Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.

Auftragsspezifische Anforderungen:

Bieter müssen über Gewerbeanmeldung nachweisen, daß das Unternehmen seit mindestens 3 Jahren im hier geforderten Leistungsbereich tätig ist.
Hierzu sind auch Umsatz und Mitarbeiterzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen.
Bieter müssen mindestens 3 bestätigte Referenzen in Art und Größe vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung beibringen. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Allgemeine Eignung

Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.

Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Soweit die entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen unbegrenzt gültig sind, dürfen diese bei Einreichung nicht älter als 12 Monate sein.

Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:

https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf

Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.

Nachunternehmen/andere Unternehmen

Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.

Auftragsspezifische Anforderungen:

Bieter müssen über Gewerbeanmeldung nachweisen, daß das Unternehmen seit mindestens 3 Jahren im hier geforderten Leistungsbereich tätig ist.
Hierzu sind auch Umsatz und Mitarbeiterzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen.
Bieter müssen mindestens 3 bestätigte Referenzen in Art und Größe vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung beibringen. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Allgemeine Eignung

Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.

Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Soweit die entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen unbegrenzt gültig sind, dürfen diese bei Einreichung nicht älter als 12 Monate sein.

Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:

https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf

Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.

Nachunternehmen/andere Unternehmen

Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.

Auftragsspezifische Anforderungen:

Bieter müssen über Gewerbeanmeldung nachweisen, daß das Unternehmen seit mindestens 3 Jahren im hier geforderten Leistungsbereich tätig ist.
Hierzu sind auch Umsatz und Mitarbeiterzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen.
Bieter müssen mindestens 3 bestätigte Referenzen in Art und Größe vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung beibringen. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gemäß VOB/B.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Zudem beträgt die Sicherheit für Mängelansprüche drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung und bevollmächtigtem Vertreter.

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

23.03.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

10.04.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

23.03.2026 10:00 Uhr

Vergabemarktplatz

Ohne Bieterbeteiligung

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.

Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.

Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.

Hinweis - Vergaberegister
Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.

Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten nach § 18 (2) VOB/B (Streitigkeiten)
Entsprechend dem § 18 (2) VOB/B und dem Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit bekannt:
BLB NRW Zentrale
Justiziariat
Mercedesstr.12
40470 Düsseldorf

Wenn in den Vergabeunterlagen die Abgabe von mehreren Hauptangeboten nicht ausgeschlossen wurde (siehe Formblatt 211 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots), dann muss jedes einzelne Hauptangebot im Vergabemarktplatz als ein eigenständiges Angebot - mit allen dazugehörenden Unterlagen - erzeugt und über den Abgabeprozess einzeln eingereicht werden. Angebote von Bietern, die sich nicht an diese Formvorgaben halten, werden ausgeschlossen.
Die Abgabe von technisch identischen Doppelangeboten ist nur insoweit zulässig, solange keine belastbaren Anhaltspunkte für missbräuchliches Bieterverhalten vorliegen. Insbesondere das selektive Bedienen von Nachforderungsaufforderungen führt zum Ausschluss des selektiv vervollständigten Hauptangebots.

Sollte es im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Mehrfachangaben im Preisblatt einerseits und im Bietertool andererseits zu widersprüchlichen Angaben über Preisnachlässe durch den Bieter kommen, werden die Angaben im Preisblatt als vorrangig angesehen und der Bewertung des Angebots zugrunde gelegt.

Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt.

Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen.
Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.
******************************************************
Nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. 1 S. 2267) ist der BLB NRW verpflichtet, ab dem 01.01.2002, bei Verträgen über Bauleistungen 15% von jedem Auftragnehmer in Rechnung gestellten Entgelt an das für ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamtes vorlegt.
Von der Bagatellgrenze im Sinne des § 48 Abs.2 EStG macht der BLB NRW keinen Gebrauch. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, wird von der an Sie zu leistenden Zahlung 15% abgezogen und an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzuges wird Ihnen mitgeteilt.

********************************

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW - Justiziariat
Mercedesstraße 12
40470
Düsseldorf
Deutschland
+49 21161700174
Bitte warten...