Rohbauarbeiten
Erweiterte Rohbauarbeiten für eingeschossiges Lagergebäude, ca. 70 x 30 m,Höhe ca. 5,5 m.umlaufende Frostschürze, Grundleitungen einschl. Rohrgräben,1.700 m2 Sohlplatte als WU-Beton,1.700 m2 Stb.-Deckenplatte,1.650 m2 Untersohlda#mmung,1.000 m2 KS-Mauerwerk 24 cm und 11,5 cm,800 m2 Stahlbetonwände in SB3,950 m2 Verblendmauerwerk,Abdichtung Sohlplatte und Sockelabdichtung
Preis
entsprechend der Regelungen in§ 160 Abs. 3 GWB
Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten nach § 18 (2) VOB/B (Streitigkeiten)Entsprechend dem § 18 (2) VOB/B und dem Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit bekannt:Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (Bauabteilung)Albersloher Weg 25048155 MünsterDeutschland E-Mail: poststelle@ofd-bau.nrw.de********************************Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: https://www.blb.nrw.de/compliance.Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.******************************************************Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRWDie von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.******************************************************Hinweis - WettbewerbsregisterAb einer Auftragssumme von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einholen.******************************************************Wenn in den Vergabeunterlagen die Abgabe von mehreren Hauptangeboten nicht ausgeschlossen wurde (siehe Formblatt 211 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots), dann muss jedes einzelne Hauptangebot im Vergabemarktplatz als ein eigenständiges Angebot - mit allen dazugehörenden Unterlagen - erzeugt und über den Abgabeprozess einzeln eingereicht werden. Angebote von Bietern, die sich nicht an diese Formvorgaben halten, werden ausgeschlossen. Die Abgabe von technisch identischen Doppelangeboten ist nur insoweit zulässig, solange keine belastbaren Anhaltspunkte für missbräuchliches Bieterverhalten vorliegen. Insbesondere das selektive Bedienen von Nachforderungsaufforderungen führt zum Ausschluss des selektiv vervollständigten Hauptangebots.
********************************