BLB NRW DU / Staatsanwaltschaft Kleve / / Errichtung PV-Anlage 12kWp / 020-25-005...
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Duisburg
Am Silberpalais 1
47057
Duisburg
Deutschland
DE 216120450
Einkauf und Vertragsmanagement
BLBVergabe@blb.nrw.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYTQVU5LHF

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYTQVU5LHF/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Errichtung einer PV- Anlage 12kWp

Umfang der Leistung
Errichtung einer PV-Anlage 12kWp auf Satteldach:
- Aufdachmontage
- 27 Module
- Anpassung des Blitzschutzanlage
- Gerüst

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Staatsanwaltschaft Kleve
Graf-Johann-Str 13
47533
Kleve

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

31.08.2026
18.09.2026

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

31.08.2026
18.09.2026

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Allgemeine Eignung: Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Soweit die entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen unbegrenzt gültig sind, dürfen diese bei Einreichung nicht älter als 12 Monate sein.

Nachunternehmen/andere Unternehmen Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Besondere Anforderungen:
Bieter müssen über Gewerbeanmeldung nachweisen, dass das Unternehmen seit mindestens 3 Jahren im hier geforderten Leistungsbereich tätig ist. Hierzu sind auch Umsatz und Mitarbeiterzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen. Bieter müssen mindestens 3 bestätigte Referenzen in Art und Größe vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung beibringen. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.

Vorzulegende Nachweise:
124: Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124;
soweit jeweils eintragungspflichtig, sonst Negativbescheinigung als Dritterklärung;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
124: Gewerbeanmeldung; als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124;
soweit anmeldungspflichtig, sonst Negativbescheinigung als Dritterklärung;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
124: Handelsregisterauszug; als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124;
soweit eintragungspflichtig;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Allgemeine Eignung: Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Soweit die entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen unbegrenzt gültig sind, dürfen diese bei Einreichung nicht älter als 12 Monate sein.

Nachunternehmen/andere Unternehmen Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Besondere Anforderungen:
Bieter müssen über Gewerbeanmeldung nachweisen, dass das Unternehmen seit mindestens 3 Jahren im hier geforderten Leistungsbereich tätig ist. Hierzu sind auch Umsatz und Mitarbeiterzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen. Bieter müssen mindestens 3 bestätigte Referenzen in Art und Größe vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung beibringen. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.

Vorzulegende Nachweise:
124 (TGM): Vergleichbare Geschäftstätigkeit über drei Jahre; Vom Unternehmen wird der Nachweis einer mindestens dreijährigen vergleichbaren
Geschäftstätigkeit zu den ausgeschriebenen Leistungen zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe gefordert (Mindestanforderung); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
124: Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz; als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
124: Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers; als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, mit Angabe der Lohnsummen;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
124: rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
124: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124,
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
124: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse; als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, soweit das Unternehmen zur Sozialversicherung beitragspflichtig ist;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
124: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen; als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Allgemeine Eignung: Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Soweit die entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen unbegrenzt gültig sind, dürfen diese bei Einreichung nicht älter als 12 Monate sein.

Nachunternehmen/andere Unternehmen Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Besondere Anforderungen:
Bieter müssen über Gewerbeanmeldung nachweisen, dass das Unternehmen seit mindestens 3 Jahren im hier geforderten Leistungsbereich tätig ist. Hierzu sind auch Umsatz und Mitarbeiterzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen. Bieter müssen mindestens 3 bestätigte Referenzen in Art und Größe vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung beibringen. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.

Vorzulegende Nachweise:
124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung; Allgemeine Eignung

Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation ("PQ-Verein") von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.

Präqualifizierte Unternehmen müssen das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nicht einreichen.

Falls die im PQ-Verein hinterlegten Dokumente die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können, müssen die präqualifizierten Unternehmen Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abgeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen.
Ebenso steht es den präqualifizierten Unternehmen frei, alternativ oder ergänzend Unterlagen zu den geforderten Eignungskriterien vorzulegen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.

Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.

Nachunternehmen/andere Unternehmen:

Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
124: Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
124: Referenznachweise; Als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; auch für präqualifizierte Unternehme relevant, sollten die im PQ-Verein hinterlegten Referenzen von der Art und vom Umfang her nicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sein;
Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben:
1) Ansprechpartner, 2) Art der ausgeführten Leistung, 3) Auftragssumme, 4) Ausführungszeitraum, 5) stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen, 6) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, 7) stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei
Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung, 8) Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal), 9) Angabe zur vertraglichen
Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer), 10) ggf. Angabe der Gewerke, die mit
eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, 11) Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Erklärung eines Dritten als Anlage zur Eigenerklärung);
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen; - Wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen
- bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Angabe der PQ-Nummer; im Angebotsschreiben (213) oder VMS-Konto; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Installateursverzeichnis eines deutschen Netzbetreibers; Eintragung im Installateursverzeichnis eines deutschen Netzbetreibers (siehe die Anlage zum 211 "Zusätzlich einzureichende Eignungsnachweise"); Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Nachweis der Eignung für das Dachdeckerhandwerk; Eintragung in die Handwerksrolle für das Dachdeckerhandwerk für den Bewerber/Bieter selbst oder eine Ausnahmebewilligung oder Verpflichtung eines Nachunternehmers (siehe die Anlage zum 211 "Zusätzlich einzureichende Eignungsnachweise"); Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung

Sonstige

siege Vergabeunterlagen

Vorzulegende Nachweise:
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft; - wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird
- bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gemäß VOB Teil B

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Zudem beträgt die Sicherheit für Mängelansprüche drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


Vorzulegende Nachweise:
213 Angebotsschreiben; bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot (Haupt- und Nebenangebot); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Hinweis_Anforderung Auszug aus Wettbewerbsregister (WReg); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Leistungsverzeichnis mit den Preisen (Landesbau); Als PDF oder als .d84 / .x84-Datei für Hauptangebote bzw. .d85- / .x85-Datei für Nebenangebote. Falls die Abgabe als PDF Datei erfolgt, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, eine GAEB-Datei nachzufordern.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

02.04.2026 08:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

30.04.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

02.04.2026 08:00 Uhr

Ohne Bieterbeteiligung

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt.

Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen.
Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.

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Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.

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Sollte es im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Mehrfachangaben im Preisblatt einerseits und im Bietertool andererseits zu widersprüchlichen Angaben über Preisnachlässe durch den Bieter kommen, werden die Angaben im Preisblatt als vorrangig angesehen und der Bewertung des Angebots zugrunde gelegt.

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Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: https://www.blb.nrw.de/compliance.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
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Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
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Hinweis - Wettbewerbsregister
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einholen.
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Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten nach § 18 (2) VOB/B (Streitigkeiten)
Entsprechend dem § 18 (2) VOB/B und dem Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit bekannt:
BLB NRW Zentrale
Justiziariat
Mercedesstr.12
40470 Düsseldorf

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Wenn in den Vergabeunterlagen die Abgabe von mehreren Hauptangeboten nicht ausgeschlossen wurde (siehe Formblatt 211 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots), dann muss jedes einzelne Hauptangebot im Vergabemarktplatz als ein eigenständiges Angebot - mit allen dazugehörenden Unterlagen - erzeugt und über den Abgabeprozess einzeln eingereicht werden. Angebote von Bietern, die sich nicht an diese Formvorgaben halten, werden ausgeschlossen.
Die Abgabe von technisch identischen Doppelangeboten ist nur insoweit zulässig, solange keine belastbaren Anhaltspunkte für missbräuchliches Bieterverhalten vorliegen. Insbesondere das selektive Bedienen von Nachforderungsaufforderungen führt zum Ausschluss des selektiv vervollständigten Hauptangebots.

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Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW - Justiziariat
Mercedesstr. 12
40470
Düsseldorf
Deutschland
+49 21161700174
BLBVergabe@blb.nrw.de
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