Leistungsbild Der BLB NRW ist Eigentümer und Vermieter fast aller Immobilien des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit rund 4.250 Gebäuden, einer Mietfläche von etwa 10,3 Millionen Quadratmetern und jährlichen Mieterlösen von rund 1,4 Milliarden Euro verwaltet der BLB NRW eines der größten und anspruchsvollsten Immobilienportfolios Europas. Seine Dienstleitungen umfassen unter anderem die Bereiche Entwicklung und Planung, Bau und Modernisierung sowie Bewirtschaftung und Verkauf von technisch und architektonisch hoch komplexen Immobilien. Durch einen Rahmenvertrag soll die Beauftragung einer Bauteilbörse/Vermittlungsplattform inklusive der notwendigen begleitenden Leistungen als ganzheitliche Lösung zur systematischen Beratung, Erfassung, Planung, Koordination, Veräußerung und Durchführung von Maßnahmen zur Wiederverwendung von Baumaterialien und -komponenten (Produkten) aus bestehenden Gebäuden für den Zweck der Wiedereinbaus BLB NRW weit ermöglicht werden. Diese ganzheitliche Leistung ist für den BLB NRW von besonderer Relevanz, da sie die Nachhaltigkeit im Bauwesen fördert, die Ressourceneffizienz steigert und Abfallmengen reduziert. Die Leistungen umfassen folgende Bestandteile: 1. Inventarisierung und Vertrieb 2. Baubegleitende Leistungen 3. Beratungsleistungen zum Zirkulären Bauen 4. Nachweisführungen Ökobilanzen/ Abfallströme Der BLB NRW kommt hiermit seinen Verpflichtungen im Sinne des §2 LKrWG und der Erfüllung der baupolitischen Ziele des Landes NRW nach. Laufzeit und Umfang: Die Laufzeit des Vertrages wird auf 4 Jahre festgelegt, mit der Option diesen zweimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Derzeit geht der Auftraggeber von ca. 18 Projekten mit unterschiedlichem Leistungsumfang zur Wiederverwendung von Bauprodukten bzw. Beratungsleistungen zum Zirkulären Bauen innerhalb der Vertragslaufzeit aus. Verfahren: Die Leistung wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnehmerwettbewerb gemäß VgV europaweit ausgeschrieben. Die vier Bieter mit der höchsten Punktzahl gemäß der veröffentlichten Eignungskriterien werden zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen des Verfahrens aufgefordert.
s. Leistungsbeschreibung
Laufzeit des Vertrags ab Auftragsvergabe:48 Monate, optional Verlängerung um 2 x je 12 Monate.
Das günstigste Angebot wird mit 6 Punkten gewertet. Alle anderen Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt. Die Differenz zum günstigsten Angebot wird jeweils in Prozent ermittelt. Je % höherem Preis wird ein Punktabzug in gleicher prozentualer Höhe vorgenommen. Hierdurch kann es zu negativen Punktwertungen kommen.
"Provisionsaufteilung bei externem Verkauf von Bauprodukten aus BLB NRW Immobilien.
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Vorstellung eines übergreifenden Projektablaufs des Zirkulären Bauens, basierend auf den tatsächlich umgesetzten Leistungen der Referenzrojekte.
Vorstellung der Beratungsleistungen bezüglich des Zirkulären Bauen (ZB) im Projektablauf
Vorstellung digitale Bauproduktbörse (Plattform)
Ziel der Leistung ist die Wiederverwendung von Bauteilen/ Bauprodukten. Dies reduziert die Treibhausgasemissionen, da keine neuen Produkte hergestellt werden müssen, reduziert die Ressourceninanspruchnahme und das Abfallaufkommen.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Unter https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/company/welcome.do finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Um am Verfahren vollumfänglich teilnehmen zu können sind ein Login und eine vorherige Registrierung erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits registriert ist. Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt. Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008