Hingewiesen wird auch auf die Zuschlagkriterien aus dem Dokument "Bewertungsmatrix.pdf"
1. Günstigstes Angebot (max. 60 Punkte)
Bewertet wird der Gesamtpreis inkl. Nachlässe nach rechnerischer Prüfung.
Das günstigste Angebot wird mit 100 % = 60 Punkte bewertet. Die weiteren Angebote werden, bezogen auf die prozentuale Abweichung zum Bestbieter bewertet.
2. Referenzprojekte (max. 20 Punkte)
- Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren zum Einbau von Edelstahlbecken, die eine Mindestwasserfläche von ? 250 m2 aufweisen und im Bereich öffentlicher Auftraggeber realisiert wurden, hilfsweise vergleichbare Bäder (z.B. Bäder Typ 1 nach DIN 15288-1)
Angabe von Bauvorhaben, Name, Ort, Baujahr, Fertigstellung
Min. 2 Projekte (5 Punkte); min 1 Projekt (3 Punkte); kein Projekt (0 Punkte)
- Referenzprojekte mit nachgewiesenem bestandenen Färbeversuch
Min. 2 Projekte (5 Punkte); min 1 Projekt (3 Punkte); kein Projekt (0 Punkte)
- Referenzprojekte mit nachgewiesenem hydraulischem Nachweis (Planung / Berechnung nach DIN 19643)
Min. 2 Projekte (5 Punkte); min 1 Projekt (3 Punkte); kein Projekt (0 Punkte)
- Referenzprojekte, mit Abnahmeprotokoll + bestätigtem betrieb
Min. 2 Projekte (5 Punkte); min 1 Projekt (3 Punkte); kein Projekt (0 Punkte)
3. Qualitätsnachweis (max. 20 Punkte)
Der Bieter hat seine schweißtechnische Fachkunde sowie die Qualitätssicherung in der Fertigung von Edelstahlbauteilen nachvollziehbar nachzuweisen. Hierzu sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 3834 (Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen metallischer Werkstoffe) oder eines gleichwertigen Qualitätssicherungssystems
- Nachweis einer werkseigenen Produktionskontrolle gemäß den Anforderungen der DIN EN 1090 und der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für nichtrostende Stähle
- Benennung der verantwortlichen Schweißaufsichtsperson (z. B. Schweißfachingenieur, Schweißtechniker oder Schweißfachmann) mit entsprechendem Qualifikationsnachweis
- Nachweis gültiger Schweißerprüfzeugnisse gemäß DIN EN ISO 9606-1 für die eingesetzten Schweißverfahren
- Beschreibung der angewandten Schweißverfahren und Qualitätssicherungsmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich:
o Schutzgasverfahren und Wurzelschutz
o Nachbehandlung der Schweißnähte (z. B. Beizen, Passivieren)
o Maßnahmen zur Vermeidung von Korrosion (z. B. Fremdrost)
Vollständiger und nachvollziehbarer Nachweis aller Anforderungen (20 Punkte). Teilweise Nachweise oder eingeschränkte Qualitätssicherung (10 Punkte). Kein ausreichender Nachweis (0 Punkte)
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Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt.
Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen.
Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.
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Nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. 1 S. 2267) ist der BLB NRW verpflichtet, ab dem 01.01.2002, bei Verträgen über Bauleistungen 15% von jedem Auftragnehmer in Rechnung gestellten Entgelt an das für ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamtes vorlegt.
Von der Bagatellgrenze im Sinne des § 48 Abs.2 EStG macht der BLB NRW keinen Gebrauch. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, wird von der an Sie zu leistenden Zahlung 15% abgezogen und an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzuges wird Ihnen mitgeteilt.
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Information zur Neuorganisation der Vergabekammern in Nordrhein-Westfalen:
Zuständigkeit Vergabekammer Westfalen:
- ab 01.07.2026 bis 31.12.2026 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein Westfalen
Zuständigkeit Vergabekammer Nordrhein-Westfalen:
- ab 01.01.2027 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein Westfalen sowie für alle vor der Vergabekammer Westfalen oder der Vergabekammer Rheinland anhängigen Nachprüfungsverfahren.
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Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: https://www.blb.nrw.de/compliance.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
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Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
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Hinweis - Wettbewerbsregister
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einholen.
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